Aktuelles:
Die Einrichtung der Bundesstelle
geht auf das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) vom 10. Dezember 1984 zurück. Das Fakultativprotokoll (auch OPCAT genannt) vom 18. Dezember 2002 sieht in Artikel 3 die Einrichtung nationaler Mechanismen zur Verhütung von Folter vor, die die Arbeit des neu geschaffenen Unterausschusses für Prävention (SPT) ergänzen sollen.
Deutschland hat das Zusatzprotokoll am 20. September 2006 unterzeichnet und mit Zustimmungsgesetz vom 26. August 2008 (BGBl. II 2008, Nr. 23) in innerstaatliches Recht umgesetzt.
Mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom
20. November 2008 (Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277) wurde die Bundesstelle zur Verhütung von Folter geschaffen.

