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Aktuelles:

26.08.10

Bundesstelle besucht Bundespolizei in Hamburg

19.07.10

Bundesstelle nimmt an Sammelrückführung der Bundespolizei teil

06.07.10

Justizministerkonferenz ernennt Mitglieder der Länderkommission

01.07.10

Bundesstelle nimmt neues webbasiertes Kontaktformular in Betrieb

09.06.10

Bundesstelle nimmt an Workshop zu Polizeigewahrsam in Tirana teil

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Häufig gestellte Fragen

Wann und auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Bundesstelle zur Verhütung von Folter (nachfolgend: Bundesstelle) gegründet?

Was ist die Definition von Folter?

Was ist OPCAT?

Wie kann das nach OPCAT vorgesehene Instrument präventiver Besuche zur Verhütung von Folter und Misshandlung beitragen?

Was ist die Organisationsform der Bundesstelle?

Was sind die Aufgaben der Bundesstelle?

Was sind Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Zusatzprotokolls?

Wie arbeiten die Bundesstelle und die Länderkommission zusammen?

Welche Einrichtungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle?

Wie wird die Bundesstelle finanziert?

Wie wird die Unabhängigkeit der Bundesstelle garantiert?

Wer leitet die Bundesstelle?

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden und Einrichtungen?

Kann die Bundesstelle Einzelbeschwerden nachgehen?

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit bereits existierenden Überwachungsmechanismen auf nationaler bzw. internationaler Ebene?

Sind die Empfehlungen der Bundesstelle für die betroffenen Behörden und Einrichtungen verbindlich?

Ist eine ehrenamtliche Mitarbeit/Praktikum möglich?

Was passiert mit persönlichen Informationen, die die Bundesstelle im Rahmen ihrer Arbeit erlangt?

 
Bundesstelle zur Verhütung von Folter . Viktoriastraße 35 . 65189 Wiesbaden . info[at]bsvf.de