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Warum wurde in Deutschland ein Nationaler Präventionsmechanismus eingerichtet?

Bisher verfügte Deutschland über keine Institution, die den Vorgaben des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention als nationaler  Präventionsmechanismus entsprach. Die in Deutschland vorhandenen Einrichtungen (z.B. Psychiatriekommissionen, Ombuds-institutionen) decken allenfalls Teilbereiche ab. Mit der Nationalen Stelle wurde ein Mechanismus geschaffen, der sämtliche Bereiche umfasst, und durch ein flächendeckendes, anlassunabhängiges Besuchssystem zur Verhinderung von Folter und Misshandlung beiträgt.