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Wie bzw. wem werden die Empfehlungen der Nationalen Stelle bekannt gegeben und wie wird ihre Umsetzung überwacht?

Im Anschluss an einen Besuch der Nationalen Stelle wird ein Bericht erstellt, der sowohl der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundes bzw. der Länder als auch der besuchten Einrichtung selbst übermittelt wird. Diese nimmt zu den Empfehlungen Stellung und tritt mit der nationalen Stelle in einen Dialog über deren Umsetzung ein. Außerdem ist die Nationale Stelle verpflichtet, jährlich über ihre Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente zu berichten. In diesem Jahresbericht hält die Nationale Stelle die wesentlichen Besuchsergebnisse und die Umsetzung ihrer Empfehlungen fest.  Bei einem erneuten Besuch einer Einrichtung kann die Nationale Stelle die Umsetzung der Empfehlungen zudem selbst überprüfen.