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Kann die Nationale Stelle Einzelbeschwerden nachgehen?

Die Nationale Stelle hat nach internationalem und deutschem Recht ausschließlich die Aufgabe, präventiv im Sinne der Verhütung von Folter tätig zu werden. Die Nationale Stelle ist keine Ombuds- oder Beschwerdeinstanz für Einzelpersonen. Informationen über Einzelfälle sind für die Arbeit der Nationalen Stelle dennoch von großer praktischer Relevanz. Sie werden als Hintergrundinformationen für offizielle Besuche genutzt und können zudem Einfluss auf die Auswahl von Besuchsorten bzw. die Schwerpunktsetzung haben.