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Wie arbeiten die Bundesstelle und die Länderkommission zusammen?

Beide Einrichtungen bilden als Nationale Stelle gemeinsam den deutschen Mechanismus zur Verhütung von Folter nach dem Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention. Die Bundesstelle und die Länderkommission arbeiten deshalb eng zusammen und greifen auch auf dieselben Sach- und Personalmittel zurück. Außerdem erstellen beide gemeinsam jährlich einen Tätigkeitsbericht. Die Zusammenarbeit der Bundesstelle und der Länderkommission als Nationale Stelle ist in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.