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Was sind "Orte der Freiheitsentziehung" im Sinne des Zusatzprotokolls?
Nach dem Zusatzprotokoll erstreckt sich die Zuständigkeit der nationalen Präventionsmechanismen auf alle ?Orte der Freiheitsentziehung?, die der Hoheitsgewalt und Kontrolle des Staates unterstehen. Dabei handelt es sich nach Artikel 4 um Orte, an denen Personen entweder aufgrund der Entscheidung einer Behörde, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem bzw. stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann. Freiheitsentziehung bedeutet in diesem Zusammenhang jede Form des Festhaltens oder der Haft, sowie die durch eine Justiz-, Verwaltungs- oder sonstige Behörde angeordnete Unterbringung einer Person in einer öffentlichen oder privaten Gewahrsamseinrichtung, die diese nicht nach Belieben verlassen darf.

